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Die Hauptbeschäftigung unseres Büros ist die Vermittlung der
Privatunterkünfte der Gegend, die sich auf dem oder in der Nähe des
Ufergeländes der Gemeinden auf dem Nordufer des Balatons befinden. Gemeinde auf
dem Ufergelände ist Alsóörs,
Gemeinden auf dem romantischen Balaton-Oberland sind Lovas (2 km vom Balanton), Felsőörs
(3 km vom Balaton) und Királyszentistván
(9 km vom Balaton), wo wir Unterkünfte vermitteln.
Wir vermitteln ferner Stadtbesichtigungen in Budapest, wir organisieren
Nordic Walking- und Fahrradtouren für diejenigen, die den aktiven Sport mögen,
bzw. beschäftigen wir uns mit Fahrradverleih.
Nach der Buchung der Unterkunft verlangen wir 20% Vorschuss. Nach der Ankunft des Vorschusses senden wir an Sie
unsere offizielle Bestätigung, die die genaue Erreichbarkeit der Unterkunft,
die bezahlte und die ausständige Summe des Mietspreises beinhaltet. Die
Restsumme bezahlen Sie, bitte, dem Gastgeber AM ANKUNFTSTAG!
Die Unterkünfte sind ab 14.00 Uhr beziehbar, die Abreise muss bis
spätestens 10 Uhr erfolgen. Abweichende Bedarfe besprechen Sie, bitte, mit dem Gastgeber!
Unsere Preise beinhalten keine Kurtaxe.
Die Summe der Kurtaxe ist in den Gemeinden unterschiedlich, 200-400
HUF/Person/Nacht, dies muss ab 18 Jahre beim Gastgeber am Tag der Ankunft
bezahlt werden.
Die angegebenen Preise
beinhalten keine Aufpreise der Kleintiere, der Heizung und der Feste.
Ermäßigung für Kinder 0-12 Jahre: bei allen Unterkünften 4Euro/Nacht
Vor der Ankunft ist die
Absage der gebuchten Unterkunft wie folgt möglich:
- Bei über
60 Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird die Summe des Vorschusses
zurückbezahlt.
- Bei 59-30
Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird 50% des Vorschusses
zurückbezahlt.
- Bei
29-15 Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird 25% des Vorschusses
zurückbezahlt.
- Bei 0-14
Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird kein Vorschuss zurückbezahlt.
Empfangunmöglichkeit: wenn die gebuchte Unterkunft vor dem
Beginn der Reise aus irgendwelchem Grund unbeziehbar wurde, werden wir unseren
Gästen unverweilt mitteilen. In diesem Fall empfehlen wir eine ähnliche Unterkunft.
Unsere Gäste sind nicht verpflichtet die empfohlene Unterkunft anzunehmen, in
diesem Fall bezahlen wir die ganze Summe des Vorschusses zurück.
Schadenfall: wenn die Einrichtungen und Garnituren der
Gestehäuser - wegen nicht bestimmungsgemäßer Benutzung – zu Schaden kommen, der
Schädiger ist verpflichtet, dem Geschädigten die Schaden
an Ort und Stelle zu ersetzen.
Die Zufriedenheit unserer Gäste ist ein primärer Punkt für
uns, deshalb nehmen wir sowohl jede negative aber natürlich als auch jede
positive Informationen über die Unterkünfte, bzw. Dienstleistungen gern.
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