Wir stellen uns for !

Die Hauptbeschäftigung unseres Büros ist die Vermittlung der Privatunterkünfte der Gegend, die sich auf dem oder in der Nähe des Ufergeländes der Gemeinden auf dem Nordufer des Balatons befinden. Gemeinde auf dem Ufergelände ist Alsóörs, Gemeinden auf dem romantischen Balaton-Oberland sind Lovas (2 km vom Balanton), Felsőörs (3 km vom Balaton) und Királyszentistván (9 km vom Balaton), wo wir Unterkünfte vermitteln.

Wir vermitteln ferner Stadtbesichtigungen in Budapest, wir organisieren Nordic Walking- und Fahrradtouren für diejenigen, die den aktiven Sport mögen, bzw. beschäftigen wir uns mit Fahrradverleih.

Nach der Buchung der Unterkunft verlangen wir 20% Vorschuss. Nach der Ankunft des Vorschusses senden wir an Sie unsere offizielle Bestätigung, die die genaue Erreichbarkeit der Unterkunft, die bezahlte und die ausständige Summe des Mietspreises beinhaltet. Die Restsumme bezahlen Sie, bitte, dem Gastgeber AM ANKUNFTSTAG!

Die Unterkünfte sind ab 14.00 Uhr beziehbar, die Abreise muss bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Abweichende Bedarfe besprechen Sie, bitte, mit dem Gastgeber!

Unsere Preise beinhalten keine Kurtaxe. Die Summe der Kurtaxe ist in den Gemeinden unterschiedlich, 200-400 HUF/Person/Nacht, dies muss ab 18 Jahre beim Gastgeber am Tag der Ankunft bezahlt werden.

Die angegebenen Preise beinhalten keine Aufpreise der Kleintiere, der Heizung und der Feste.

Ermäßigung für Kinder 0-12 Jahre: bei allen Unterkünften 4Euro/Nacht

Vor der Ankunft ist die Absage der gebuchten Unterkunft wie folgt möglich:

  • Bei über 60 Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird die Summe des Vorschusses zurückbezahlt.
  • Bei 59-30 Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird 50% des Vorschusses zurückbezahlt.
  • Bei 29-15 Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird 25% des Vorschusses zurückbezahlt.
  • Bei 0-14 Tage vor der Ankunft abgesagter Buchung wird kein Vorschuss zurückbezahlt.

Empfangunmöglichkeit: wenn die gebuchte Unterkunft vor dem Beginn der Reise aus irgendwelchem Grund unbeziehbar wurde, werden wir unseren Gästen unverweilt mitteilen. In diesem Fall empfehlen wir eine ähnliche Unterkunft. Unsere Gäste sind nicht verpflichtet die empfohlene Unterkunft anzunehmen, in diesem Fall bezahlen wir die ganze Summe des Vorschusses zurück.

Schadenfall: wenn die Einrichtungen und Garnituren der Gestehäuser - wegen nicht bestimmungsgemäßer Benutzung – zu Schaden kommen, der Schädiger ist verpflichtet, dem Geschädigten die Schaden an Ort und Stelle zu ersetzen.

Die Zufriedenheit unserer Gäste ist ein primärer Punkt für uns, deshalb nehmen wir sowohl jede negative aber natürlich als auch jede positive Informationen über die Unterkünfte, bzw. Dienstleistungen gern.

 

 

 

 

 

 

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